Woran erkennst du ein seriöses Angebot für passives Einkommen?
An vier Punkten: Du weißt, wer der Anbieter ist und wo er sitzt. Die Rendite liegt in einer Größenordnung, die zum Marktzins passt, oder das höhere Risiko wird offen benannt. Das Geld entsteht aus einem echten Geschäft, nicht aus den Einzahlungen neuer Teilnehmer. Und dein Kapital liegt bei einem beaufsichtigten Institut, möglichst auf deinen Namen. Unseriöse Angebote scheitern fast immer an mindestens einem dieser Punkte – egal, ob sie mit Kryptowerten, Containern, einem Coaching oder einem Vertriebsnetz werben.
Welche Einkommensquellen es überhaupt gibt und wie viel Kapital oder Zeit sie verlangen, steht im Artikel Passives Einkommen aufbauen: 15 Ideen im ehrlichen Check. Hier geht es um die Frage davor: Wem kannst du bei einem konkreten Angebot trauen?
Rendite-Check: Was der Markt gerade zahlt
Der wichtigste Vergleichswert ist der Zins, den du mit sehr geringem Risiko bekommst. Die Europäische Zentralbank hat ihren Einlagesatz am 10. September 2026 auf 2,50 % angehoben, gültig ab 16. September. Das ist ein grober Maßstab dafür, was risikoarmes Geld derzeit bringt. Die BaFin fasst die Faustregel so zusammen: Je höher der versprochene Gewinn, desto größer das Risiko, Teile des Kapitals zu verlieren.
Viele unseriöse Angebote nennen Renditen pro Monat, weil das kleiner klingt. Rechenbeispiel mit Zinseszins:
| Versprochen pro Monat | Entspricht pro Jahr | Verhältnis zum EZB-Einlagesatz von 2,50 % |
|---|
| 1 % | rund 12,7 % | etwa das Fünffache |
| 2 % | rund 26,8 % | mehr als das Zehnfache |
| 3 % | rund 42,6 % | etwa das 17-Fache |
Eine feste, gleichbleibende Rendite in dieser Höhe ist kein Zeichen von Können, sondern ein Grund, sofort misstrauisch zu werden. Wo Renditen wirklich schwanken dürfen, etwa bei Aktien oder Trading, muss auch ein Verlust möglich sein – und genau das verschweigen unseriöse Anbieter.
Schneeballsystem und Ponzi: Neue Einzahlungen bezahlen alte Gewinne
Ein Schneeballsystem braucht nach Beschreibung der Verbraucherzentrale eine ständig wachsende Zahl an Teilnehmern. Gewinne entstehen vor allem dadurch, dass Mitglieder neue Mitglieder werben, oft gegen ein „Kopfgeld“. Solche Systeme sind in Deutschland verboten: Der Anhang zum UWG nennt sie in Nr. 14 ausdrücklich als unzulässig, und § 16 Abs. 2 UWG bedroht diese Form der Kundenwerbung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Ein Schneeballsystem muss nicht nach Internet-Betrug aussehen. Die P&R-Gruppe verkaufte jahrzehntelang Frachtcontainer an Privatanleger. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg existierten über eine Million Container nur auf dem Papier, fällige Auszahlungen wurden aus dem Geld neuer Anleger bezahlt. Bei der Insolvenz 2018 waren rund 54.000 Anleger betroffen. Das zeigt: Ein handfester Sachwert im Prospekt schützt nicht, wenn niemand prüft, ob es ihn gibt.
Network-Marketing: legal, aber selten lohnend
Beim Network- oder Multi-Level-Marketing verkaufst du Produkte und verdienst zusätzlich am Umsatz der Leute, die du ins Team holst. Das ist nicht automatisch verboten. Die Grenze zum Schneeballsystem ist überschritten, wenn die Vergütung allein oder hauptsächlich aus dem Anwerben neuer Teilnehmer stammt.
Wie wenig am Ende übrig bleibt, zeigt eine Auswertung der US-Verbraucherbehörde FTC. Sie untersuchte die Einkommensangaben von 70 MLM-Firmen: Viele Teilnehmer erhielten gar nichts, die große Mehrheit 1.000 USD oder weniger im Jahr, im Schnitt also weniger als 84 USD im Monat. Die Ausgaben der Teilnehmer waren in diesen Angaben nicht abgezogen. Die FTC fasst zusammen: Die meisten Menschen, die einem legalen MLM beitreten, verdienen wenig oder nichts, manche verlieren Geld. Die Zahlen stammen aus den USA, vergleichbare Auswertungen für Deutschland sind uns nicht bekannt.
Coaching und Kurse: Wenn der Verkäufer das Einkommen ist
„Ich zeige dir, wie ich passives Einkommen aufgebaut habe“ – oft ist das Einkommen des Verkäufers genau dieser Kurs. Viele Verbraucher zahlen für solche Programme laut Verbraucherzentrale Sachsen mehrere Tausend Euro. Rechtlich wichtig ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24): Das Fernunterrichtsschutzgesetz kann auch für Online-Coaching- und Mentoring-Programme gelten. Im entschiedenen Fall fehlte die nötige Zulassung, der Vertrag war nichtig und das Geld musste zurückgezahlt werden.
Vor dem Kauf kannst du in der Lehrgangssuche der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht nachsehen, ob ein Kurs zugelassen ist. Ob ein konkretes Coaching unter das Gesetz fällt, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob es Lernkontrollen gibt und ob aufgezeichnete Inhalte überwiegen. Bei einem Streit hilft eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Grauer Kapitalmarkt: Direktinvestments, Nachrangdarlehen, Beteiligungen
Der Graue Kapitalmarkt umfasst laut BaFin alle Anbieter und Angebote, die keine Erlaubnis der BaFin brauchen und nicht ihrer Aufsicht unterliegen. Als Beispiele für Direktinvestments nennt sie Container, Holz und Edelmetalle. Nicht jedes dieser Angebote ist unseriös, aber das Risiko bis zum Totalverlust ist real.
Für öffentlich angebotene Vermögensanlagen gibt es ein Pflichtdokument: das Vermögensanlagen-Informationsblatt. Auf ihm muss nach § 13 VermAnlG der Satz stehen, dass der Erwerb mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann, dazu der Hinweis, dass die BaFin die inhaltliche Richtigkeit nicht prüft. Die BaFin betont: Ihre Prüfung ist kein Gütesiegel und keine Geschäftserlaubnis. Fehlt das Blatt ganz, ist besondere Vorsicht angebracht.
Angebotstypen, Warnzeichen und Prüfung auf einen Blick
| Angebotstyp | Typische Warnzeichen | So prüfst du |
|---|
| Plattform mit festen Monatsrenditen | Feste Prozentsätze pro Monat, Einzahlung auf fremdes Konto oder in Kryptowerte | BaFin-Unternehmensdatenbank, Warnliste, Rendite mit Marktzins vergleichen |
| Club oder App mit Anwerbeprämie | Bonus für jedes neue Mitglied, Einstiegspaket, Stufen und Ränge | Woher kommt das Geld? Gäbe es Einnahmen ohne neue Mitglieder? |
| Network-Marketing | Starterpaket, Pflichtbestellung, Einkommensbilder von Top-Verdienern | Kosten pro Jahr aufschreiben, Einkommensangaben der Firma lesen |
| Online-Coaching, Kurs | Hoher Preis, Ratenzahlung, Einkommens-Screenshots des Verkäufers | Zulassung in der ZFU-Lehrgangssuche, Vertrag vor Unterschrift prüfen lassen |
| Direktinvestment (Container, Holz, Solar) | Hohe feste Mietrendite, Rückkaufversprechen, Vertrieb über Vermittler | Informationsblatt in der BaFin-Datenbank, Warnhinweis lesen, Nachweis über das Objekt |
| Trading-Bot, Copy-Trading | Garantierte Monatsgewinne, Einzahlung beim Anbieter, Fernwartung | Konto auf deinen Namen bei einem beaufsichtigten Broker (Register der zuständigen Aufsicht), keine Einzahlung beim Anbieter |
Wie betrügerische Trading-Apps im Einzelnen vorgehen, erklärt der Artikel KI Trading App: Warnsignale für Fakes.
So prüfst du ein Angebot in sechs Schritten
- Anbieter in der BaFin-Datenbank suchen – vor allem, wenn er dein Geld entgegennimmt oder verwaltet. Die BaFin empfiehlt, die Unternehmensdatenbank und ihre Warnungen zu prüfen. Weil Betrüger zunehmend Namen echter Firmen missbrauchen, reicht ein Treffer allein nicht: Vergleiche Adresse, Domain und Telefonnummer.
- Impressum lesen. Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz müssen geschäftliche Websites unter anderem Name, Anschrift, Register und Registernummer sowie gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde nennen. Fehlt das oder steht dort nur eine Adresse im fernen Ausland, ist das ein Warnzeichen.
- Pflichtdokumente anfordern. Bei Vermögensanlagen das Informationsblatt, bei Wertpapieren Prospekt oder Informationsblatt. Lies den Warnhinweis bewusst.
- Rendite mit dem Marktzins vergleichen. Liegt das Versprechen weit über dem EZB-Satz, frag, wo das zusätzliche Risiko steckt.
- Geldquelle klären. Wird Geld mit Produkten an echte Endkunden verdient oder mit den Einzahlungen neuer Teilnehmer?
- Zahlungsweg prüfen. Dein Geld gehört auf ein Konto auf deinen Namen bei einer beaufsichtigten Bank oder einem beaufsichtigten Broker, nicht auf das Konto einer Privatperson oder eine Wallet-Adresse.
Und ein Schritt ohne Formular: Wer dich unter Zeitdruck setzt, bekommt heute keine Unterschrift.
Was du wissen musst: Seriös heißt nicht sicher
- Auch geprüfte Angebote können Verluste bringen. Aktien, Anleihen, Immobilien, Trading – alles schwankt. Seriös ist ein Angebot, das dir das offen sagt.
- Nicht passend, wenn du keinen Notgroschen hast. Erst ein Polster auf dem Tagesgeldkonto, dann alles andere.
- Nicht passend, wenn du schnelles Geld brauchst. Genau dieses Bedürfnis nutzen die meisten unseriösen Anbieter aus. Für ruhigen Vermögensaufbau ist ein breit gestreuter ETF-Sparplan für viele die einfachere Wahl.
- Steuern und Recht sind Einzelfälle. Ob ein Vertrag nichtig ist oder wie Erträge zu versteuern sind, klärt eine Verbraucherzentrale, ein Anwalt oder eine Steuerberaterin.
Wo GOLD MaXx in diesem Raster steht
GOLD MaXx ist eine automatisierte, regelbasierte Strategie, die ausschließlich Gold handelt. Sie läuft auf deinem eigenen Brokerkonto auf deinen Namen, du überweist kein Kapital an das Team, und Ein- und Auszahlungen laufen über dieses Konto. Den Broker prüfst du vor der Kontoeröffnung trotzdem selbst, wie in den Schritten oben beschrieben. Zur Ehrlichkeit gehört auch: GOLD MaXx hat ein Empfehlungsmodell. Mit 10, 20 oder 30 vermittelten Personen steigt dein Anteil am Gewinn deines eigenen Kontos von 70 auf 80, 90 oder 100 %. Wende die Frage aus Schritt 5 deshalb auch hier an: Die Aufteilung betrifft nur Gewinne, die die Strategie auf deinem Konto erzielt – ohne Gewinn gibt es auch mit Empfehlungen nichts aufzuteilen. Ein passives Einkommen ist es trotzdem nicht, und eine feste Rendite gibt es nicht: Die Strategie kann Gewinne und ebenso Verluste bringen. Du musst ein Konto eröffnen, Kapital riskieren, die Ergebnisse verfolgen und Verlustphasen aushalten. Wie der Ablauf aussieht, steht unter So funktioniert es, die Risiken unter Risiko.
Nimm das nächste Angebot, das dir passives Einkommen verspricht, und geh die sechs Prüfschritte oben der Reihe nach durch, bevor du Geld oder Daten herausgibst.